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Page 1: Vollzug des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes (LStVG), der Gemeindeordnung (GO) und der Sicherheitssatzung der Stadt Landshut (SiSa); Die Stadt Landshut - Amt für öffentliche Ordnung und Umwelt – erlässt folgende
Allgemeinverfügung
I. Auf den für die Aufführung der „Landshuter Hochzeit 1475“ aufgestellten Besuchertribünen am Postplatz, in der Altstadt und am Dreifaltigkeitsplatz in der Stadt Landshut ist der Aufenthalt täglich in der Zeit von 01.00 bis 06.00 Uhr verboten. Das Aufenthaltsverbot gilt für die gesamte Aufstellungsdauer der Tribünen. Die sofortige Vollziehbarkeit der Ziffer I wird hiermit angeordnet. Die Allgemeinverfügung gilt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt (08.06.2009) als öffentlich bekannt gemacht.
II. III.
Rechtliche Hinweise: 1. Wer gegen diese Allgemeinverfügung verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit Geldbuße bis zu 2.500 € geahndet werden kann. 2. Gemäß Art. 41 Abs. 4 Satz 1 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz ist nur der verfügende Teil einer Allgemeinverfügung bekannt zu machen. Die Allgemeinverfügung liegt mit Begründung und Rechtsbehelfsbelehrung im Amt für öffentliche Ordnung und Umwelt der Stadt Landshut, Luitpoldstr. 29a, 84034 Landshut, Zimmer 308 aus. Sie kann während der allgemeinen Dienstzeiten eingesehen werden.
STADT LANDSHUT Amt für öffentliche Ordnung und Umwelt
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